StörerhaftungErklärt

Aus Freifunk Köln, Bonn und Umgebung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hinweis: Diese Seite wurde in das Archiv verschoben. Die Informationen sind größtenteils veraltet und nur für Spezialfälle relevant.

Störerhaftung Erklärt

Diese Seite soll nur einen kurzen, vereinfachten Einstieg in das Thema geben. Wer gerne genaueres wissen will dem sei die Website http://freifunkstattangst.de/ der Initiative freifunk,net empfohlen.

Diese Seite kann und will im Einzelfall kein Ersatz für eine Rechtsberatung duch einen Juristen/Rechtsanwalt sein. Sie stellt einen allgemeinen Einstieg in die Thematik dar. Keine Haftung für die Richtigkeit der Inforamtionen da es sich um Wissen eines juristischen Laien handelt, der "mal gegoogelt" hat!

Darf ich meinen Internetanschluss offen zur Verfügung stellen?

Wenn andere Leute über meinen Freifunkrouter im Netz Unfug treiben, werde ich da nicht über die Mitstörerhaftung in Deutschland mit zur Rechenschaft gezogen?

Es ist vielen Leuten bekannt das man sein WLAN mit Verschlüsselung sichern soll, damit man keinen Ärger bekommt. Viele Leute wissen auch, das es vornehmlich um den Betrieb von einer sogenannten Tauschbörse oder Filesharing hinter dem eigenen Internetanschluss geht.

Wenn über ein solches Programm Dateien (Musik, Filme, Bücher, etc.) angeboten werden, die dem Urheberrecht unterliegen, kann aus dem Internet festgestellt werden, von welchem Internetanschluss diese Dateien angeboten werden. Die Medienindustrie tut dies und geht in Deutschland rechtlich dagegen vor. Meist bekommt man dann von einem Anwalt eine Abmahnung zugeschickt, in der neben einer Unterlassungserklärung Geldbeträge von bis zu über 1000€ gefordert werden.

Sich dagegen zu wehren ist recht aufwändig und gelingt nicht immer. Auch wenn die abmahnende Seite nicht beweisen kann das man selbst derjenige ist, der die Tat begangen hat, kann und wird der Betreiber des Internetanschlusses über das rechtliche Konstrukt der Mitstörerhaftung zur Rechenschaft gezogen. Das "offene" Funknetz bietet damit für den Anbieter das Risiko, das sich fremde Leute (Nachbarn, Passanten, etc.) über das offene Funknetz mit dem Internet verbinden und dann darüber Tauschbörsen nutzen.

Rechtlich beschränkt sich die Störerhaftung aber nicht nur auf Urheberrechtsverstöße (landläufig: "Filme und Musik saugen" ), sondern die Palette ist da breiter und schließt auch Beleidigungen, und sonstige Straftaten mit ein.

Macht der Freifunkrouter nicht genau das selbe?

Ein Freifunkrouter macht nicht genau das selbe. Er macht etwas ähnliches. Aber das macht den Unterschied!


Ja:, der Freifunkrouter stellt einen für Alle offenen Internetzugang per Wlan zur Verfügung. Alle die sich damit verbinden können alles im Internet tun.

Nein: der Internetverkehr, welcher aus dem Funknetz stammt, geht nicht "sichtbar" aus dem Internetanschluss des Anbieters (hier: derjenige der den Internetanschluss mit dem Freifunkrouter zur Verfügung stellt).

Das wird erreicht indem der Freifunkrouter diese Internetpakete "einwickelt" und zuerst mal an einen Stellvertreter-Server[1] irgendwo im Internet schickt. Der sammelt die eingewickelten Pakete von allen Freifunkrouter ein und merkt sich welches Paket von welchem Freifunkrouter kam. Dann wickelt der Stellvertreter-Server sie wieder aus und schickt sie an den Ziel-Server. Der Zielserver schickt die Antwortpakete an den "Anfragenden", den er sieht, zurück. Das ist der Stellvertreter-Server. Der bekommt das Paket und weiß ja, zu welchem gesendeten Paket es die Antwort ist. Er hat sich ja auch gemerkt, von welchem Freifunkrouter diese Paket im eingewickelten Zustand kam. Von daher kann er es jetzt wieder einwickeln und an den Freifunkrouter schicken.

Über den Internetanschluss desjenigen, der den Freifunkrouter betreibt, geht also der Verkehr des Freifunknetzes nur in eingewickelter Form direkt zum Stellvertreter-Server im Internet. Für den Rest des Internets sieht es nun so aus, als würden die Gäste im Freifunknetz alle vom Stellvertreter-Server aus ins Internet gehen.

Die Rechtsanwälte der "Abmahnindustrie" kann nun die "Freifunk Community" (oder korrekter ausgedrückt: den Betreiber des Servers) abmahnen. Das ist wohl auch immer mal wieder der Fall und in der Regel können diese Abmahnungen mit dem Verweis darauf, das man rechtlich als "Provider" anzusehen ist, abbügeln. Was aber passiert wenn man das Spiel mal richtig zu ende spielen will, haben auch schon Leute ausprobiert und das ist dann unter anderem hier nachzulesen:


  1. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Freifunker-wehren-sich-juristisch-gegen-Abmahner-2252199.html
  2. http://freifunkstattangst.de/2014/07/20/fragen-antworten-zur-negativen-feststellungsklage/
  3. http://freifunkstattangst.de/2014/07/14/abmahnkanzlei-walldorf-frommer-knickt-ein/
  4. http://blog.fefe.de/?ts=ad3d0fe1

Und wer es wirklich genau wissen will mit der Rechtslage kann hier weiter machen:

  1. 1:52h Video: http://youtu.be/0Rd5bpPS574
  2. oder hier lesen udn sich das Buch kaufen: http://www.offenenetze.de/


Links zum Thema / Begriffserklärungen

  1. Störerhaftung auf Wikipedia
  2. Filesharing auf Wikipedia
  3. Anmahnung auf Wikipedia
  4. Uhrheberechtsverletzung auf Wikipedia


Fussnoten

  1. Der Stellvertreter-Server ist Teil der Freifunk Infrastruktur und wird von engagierten Freifunkern betrieben. Das Einwickeln erfolgt über ein "fastd" genanntes System