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Aus Freifunk Köln, Bonn und Umgebung
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Wir können generell zwischen zwei Nutzergruppen unterscheiden:
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* Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte
* Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte

Version vom 20. November 2014, 23:03 Uhr

Wir können generell zwischen zwei Nutzergruppen unterscheiden:

  • Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte
  • Privatpersonen

Für Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte, die als Service gerne Internetzugang via WLAN anbieten, entfällt das sonst notwendige, regelmäßige Erstellen eines neuen Zugangscodes zum eigenen WLAN und das Weiterreichen des Passworts an den Gast. Denn mit Freifunk ist kein Passwort notwendig. Zudem wird die rechtlich in einer Grauzone liegende Störerhaftung dadurch umgangen, dass der Datenverkehr zunächst verschlüsselt über den Anschluss des Betreibers zu Freifunk-Servern geleitet wird, die das dann (im Falle von Köln-Bonn-Umland (KBU)) erst bei einem Server des Chaos Computer Club in Berlin ins Internet leiten. Wenn ein Gast also mal unbedacht ein eigentlich zu schützendes Musikstück herunterläd und dabei nicht beachtet, dass er über das BitTorrent-Protokoll dieses gleichzeitig auch anderen Internet-Nutzern anbietet, dann kümmert sich der CCC um die Abmahnungen, die sogenannte Abmahn-Anwälte gerne in Massen erstellen.

Privatpersonen können durch die Freigabe eines Teils der zu Hause verfügbaren Bandbreite z.B. einfach ein Gästenetz für Besucher erschaffen, die dann ganz einfach ohne Passwort das Internet nutzen können. Ebenso können auch Nachbarn oder Leute vor dem Haus, z.B. an einer Bushaltestelle, ganz selbstverständlich auf Informationen im Internet via Freifunk zugreifen. Wenn Nachbarn ebenfalls Freifunk haben und ggf. einen anderen Provider nutzen, ist ein temporärer Providerausfall, der ja gelegentlich mal vorkommt, nicht allzu störend, da durch das Mashing der Freifunk-Router das Freifunknetz des Nachbarn auch zur Verfügung steht.

Nachfolgende Filme erläutern das Prinzip: