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Aus Freifunk Köln, Bonn und Umgebung
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Wir können generell zwischen zwei Nutzergruppen unterscheiden:
Wir können generell zwischen drei Nutzergruppen unterscheiden:
* Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte
* Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte
* Privatpersonen
* Privatpersonen
* Öffentliche Einrichtungen


Für '''Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte''', die als Service gerne Internetzugang via WLAN anbieten, entfällt das sonst notwendige, regelmäßige Erstellen eines neuen Zugangscodes zum eigenen WLAN und das Weiterreichen des Passworts an den Gast. Denn mit Freifunk ist kein Passwort notwendig.
== Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte ==
Zudem wird die rechtlich in einer Grauzone liegende Störerhaftung dadurch umgangen, dass der Datenverkehr zunächst verschlüsselt über den Anschluss des Betreibers zu Freifunk-Servern geleitet wird, die das dann (im Falle von Köln-Bonn-Umland (KBU)) erst bei einem Server des Chaos Computer Club in Berlin ins Internet leiten. Wenn ein Gast also mal unbedacht ein eigentlich zu schützendes Musikstück herunterläd und dabei nicht beachtet, dass er über das BitTorrent-Protokoll dieses gleichzeitig auch anderen Internet-Nutzern anbietet, dann kümmert sich der CCC um die Abmahnungen, die sogenannte Abmahn-Anwälte gerne in Massen erstellen.   
Für '''Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte''', die als Service gerne Internetzugang via WLAN anbieten, entfällt das sonst notwendige, regelmäßige Erstellen eines neuen Zugangscodes zum eigenen WLAN und das Weiterreichen des Passworts an den Gast. Denn beim Freifunk-WLAN ist kein Passwort notwendig. Das Netz ist offen.
Zudem wird die aktuell in Deutschland (und nur in Deutschland) geltende Störerhaftung mit Freifunk für Anschlussinhaber unproblematisch, denn die Störerhaftung hat laut Gesetz ein Provider-Pivileg, welches besagt, dass Provider von der Mithaftung bei privatrechtlichen Angelegenheiten ausgenommen sind.
Der WLAN-Datenverkehr der Nutzer wird bei Freifunk-Routern zunächst verschlüsselt über den Anschluss des Betreibers zu einem offiziellen Provider geleitet. Im Falle von Köln-Bonn-Umland (KBU) ist das der Chaos Computer Club in Berlin. Erst dort gelangen die ursprünglich per WLAN übertragenen Daten ins Internet.  
Wenn ein Gast also mal unbedacht ein eigentlich zu schützendes Musikstück herunterläd und dabei nicht beachtet, dass er über das BitTorrent-Protokoll dieses gleichzeitig auch anderen Internet-Nutzern anbietet, dann kümmert sich der CCC um die Abmahnungen, die sogenannte Abmahn-Anwälte gerne in Massen erstellen.   


'''Privatpersonen''' können durch die Freigabe eines Teils der zu Hause verfügbaren Bandbreite z.B. einfach ein Gästenetz für Besucher erschaffen, die dann ganz einfach ohne Passwort das Internet nutzen können. Ebenso können auch Nachbarn oder Leute vor dem Haus, z.B. an einer Bushaltestelle, ganz selbstverständlich auf Informationen im Internet via Freifunk zugreifen. Wenn Nachbarn ebenfalls Freifunk haben und ggf. einen anderen Provider nutzen, ist ein temporärer Providerausfall, der ja gelegentlich mal vorkommt, nicht allzu störend, da durch das Mashing der Freifunk-Router das Freifunknetz des Nachbarn auch zur Verfügung steht.
== Privatpersonen ==
... können durch die Freigabe eines Teils der zu Hause verfügbaren Bandbreite z.B. einfach ein Gästenetz für Besucher erschaffen, die dann ganz einfach ohne Passwort das Internet nutzen können. Ebenso können auch Nachbarn oder Leute vor dem Haus, z.B. an einer Bushaltestelle, ganz selbstverständlich auf Informationen im Internet via Freifunk zugreifen. Wenn Nachbarn ebenfalls Freifunk haben und ggf. einen anderen Provider nutzen, ist ein temporärer Providerausfall, der ja gelegentlich mal vorkommt, nicht allzu störend, da durch die Vermaschung der Freifunk-Router das Freifunknetz des Nachbarn auch zur Verfügung steht. Um die Störerhaftung muss sich die Privatperson, die Ihren Internet-Anschluss für den Freifunk-Uplink ins Internet nutzt, auch keine Sorgen machen (s.o.).
 
== Öffentliche Einrichtungen ==
... können oft der Allgemeinheit wegen der noch in Deutschland geltenden Störerhaftung kein WLAN zur Verfügung stellen. Freifunk bietet hier einen Ansatz, dieses dennoch in öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Zahlreiche Städte geben bereits öffentliche Gebäude zum Aufstellen von Freifunk-Routern frei und übernehmen oft auch die Stromkosten, die bei Freifunk-Routern (abhängig vom gewählten Routermodell) ca. 10-15€ im Jahr betragen. Freifunk bietet hier vor allem den finanziell benachteiligten Bevölkerungsschichten, die sich oft keine teuren Datentarife leisten können, eine Möglichkeit, das Internet zur Kommunikation und als Informationsmedium nutzen zu können.


Nachfolgende Filme erläutern das Prinzip:
Nachfolgende Filme erläutern das Prinzip:

Aktuelle Version vom 19. September 2022, 19:05 Uhr

Wir können generell zwischen drei Nutzergruppen unterscheiden:

  • Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte

Für Firmeninhaber mit Ladengeschäft oder Gaststätte, die als Service gerne Internetzugang via WLAN anbieten, entfällt das sonst notwendige, regelmäßige Erstellen eines neuen Zugangscodes zum eigenen WLAN und das Weiterreichen des Passworts an den Gast. Denn beim Freifunk-WLAN ist kein Passwort notwendig. Das Netz ist offen. Zudem wird die aktuell in Deutschland (und nur in Deutschland) geltende Störerhaftung mit Freifunk für Anschlussinhaber unproblematisch, denn die Störerhaftung hat laut Gesetz ein Provider-Pivileg, welches besagt, dass Provider von der Mithaftung bei privatrechtlichen Angelegenheiten ausgenommen sind. Der WLAN-Datenverkehr der Nutzer wird bei Freifunk-Routern zunächst verschlüsselt über den Anschluss des Betreibers zu einem offiziellen Provider geleitet. Im Falle von Köln-Bonn-Umland (KBU) ist das der Chaos Computer Club in Berlin. Erst dort gelangen die ursprünglich per WLAN übertragenen Daten ins Internet. Wenn ein Gast also mal unbedacht ein eigentlich zu schützendes Musikstück herunterläd und dabei nicht beachtet, dass er über das BitTorrent-Protokoll dieses gleichzeitig auch anderen Internet-Nutzern anbietet, dann kümmert sich der CCC um die Abmahnungen, die sogenannte Abmahn-Anwälte gerne in Massen erstellen.

Privatpersonen

... können durch die Freigabe eines Teils der zu Hause verfügbaren Bandbreite z.B. einfach ein Gästenetz für Besucher erschaffen, die dann ganz einfach ohne Passwort das Internet nutzen können. Ebenso können auch Nachbarn oder Leute vor dem Haus, z.B. an einer Bushaltestelle, ganz selbstverständlich auf Informationen im Internet via Freifunk zugreifen. Wenn Nachbarn ebenfalls Freifunk haben und ggf. einen anderen Provider nutzen, ist ein temporärer Providerausfall, der ja gelegentlich mal vorkommt, nicht allzu störend, da durch die Vermaschung der Freifunk-Router das Freifunknetz des Nachbarn auch zur Verfügung steht. Um die Störerhaftung muss sich die Privatperson, die Ihren Internet-Anschluss für den Freifunk-Uplink ins Internet nutzt, auch keine Sorgen machen (s.o.).

Öffentliche Einrichtungen

... können oft der Allgemeinheit wegen der noch in Deutschland geltenden Störerhaftung kein WLAN zur Verfügung stellen. Freifunk bietet hier einen Ansatz, dieses dennoch in öffentlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Zahlreiche Städte geben bereits öffentliche Gebäude zum Aufstellen von Freifunk-Routern frei und übernehmen oft auch die Stromkosten, die bei Freifunk-Routern (abhängig vom gewählten Routermodell) ca. 10-15€ im Jahr betragen. Freifunk bietet hier vor allem den finanziell benachteiligten Bevölkerungsschichten, die sich oft keine teuren Datentarife leisten können, eine Möglichkeit, das Internet zur Kommunikation und als Informationsmedium nutzen zu können.

Nachfolgende Filme erläutern das Prinzip: